top of page

Kosten

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach Antragsstellung. Bitte klären Sie wenn möglich schon vor dem Erstgespräch mit Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle ab, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden können. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Als Selbstzahler müssen Sie keine Formalitäten berücksichtigen und können gleich mit der Psychotherapie beginnen. Zudem müssen Sie Ihre Krankenkasse oder andere Versicherungen nicht über Ihre Psychotherapie informieren. Die Kosten für eine Psychotherapie können in der Regel als außergewöhnliche Aufwendungen unter "sonstige Gesundheitsausgaben" steuerlich geltend gemacht werden. Mein Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

Da ich keine Vertragspsychotherapeutin bin, kann ich unter normalen Umständen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine Ausnahme bietet die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens, wenn Sie nachweisen, dass Sie zeitnah keinen freien Therapieplatz bei ca. 5-10 Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden konnten. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen zum genauen Vorgehen in diesem Fall finden Sie hier.

bottom of page